
Unter dem Stichwort FOKUS stelle ich hier im Blog regelmäßig Maßnahmen aus den Grundschutzkatalogen des BSI vor. Im FOKUS 002 geht es um die Maßnahme
M 6.62 Festlegung von Prioritäten für die Behandlung von Sicherheitsvorfällen
Ein Sicherheitsvorfall entsteht meist durch eine Verkettung verschiedener Probleme. Daraus ergibt sich die Frage, in welcher Reihenfolge die Probleme angegangen werden sollen. Zur Festlegung der Prioritäten muss man sich die folgenden Fragen stellen:
- Welche Schadenskategorien sind relevant?
- In welcher Reihenfolge sollten Schäden behoben werden?
Bei der Bearbeitung der Fragen greift man auf die Schutzbedarfsfeststellung zurück. Dort sind die relevanten Schadenskategorien definiert. Im Zusammenspiel mit den finanziellen Schadensauswirkungen lässt sich so eine Prioritäten-Matrix wie in der folgenden Tabelle festlegen:
| Schadenskategorie | Schaden mittel/ kleiner 25.000€ | Schaden hoch/ höher als 25.000€ | Schaden sehr hoch/ höher als 5.000.000€ |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Verträge | 13 | 12 | 11 |
| Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts | 8 | 6 | 3 |
| Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit | 5 | 2 | 1 |
| Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung | 15 | 14 | 7 |
| Negative Außenwirkung | 17 | 9 | 4 |
| Finanzielle Auswirkungen | 18 | 16 | 10 |
Tabelle 1: Beispieltabelle mit Prioritätenreihenfolge
Diese Tabelle muss durch die Geschäftsführung in Kraft gesetzt werden. Sie ist Grundlage bei der Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
Angenommen wird, dass es in der obigen Beispiel-Stadtverwaltung einem Hacker gelungen ist, die Informationen auf dem Internet-Informationsserver zu manipulieren, so dass die Stadtverwaltung verunglimpft wird. Dies wird frühzeitig bemerkt, das IT-Sicherheitsmanagement eingeschaltet und die obige Schadenseinschätzung durchgeführt. Diese hätte zum Ergebnis, dass folgende Schäden zu erwarten sind:
| Schadenskategorie | Schaden mittel/ kleiner 25.000€ | Schaden hoch/ höher als 25.000€ | Schaden sehr hoch/ höher als 5.000.000€ |
|---|---|---|---|
| Verstoß gegen Gesetze, Vorschriften oder Verträge | 13 S1 | 12 | 11 |
| Beeinträchtigung des informationellen Selbstbestimmungsrechts | 8 | 6 | 3 |
| Beeinträchtigung der persönlichen Unversehrtheit | 5 | 2 | 1 |
| Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung | 15 S2 | 14 | 7 |
| Negative Außenwirkung | 17 | 9 | 4 S3 |
| Finanzielle Auswirkungen | 18 S4 | 16 | 10 |
Tabelle 2: Einordnung der Schadensbestandteile
Man leitet nun die folgende Prioritätenreihenfolge ab:
- S3 = 4
- S1 = 13
- S2 = 15
- S4 = 18
Auf diesem Weg ist es möglich schnell zu einer Entscheidung über das weitere Vorgehen zu kommen. Umso besser ist es, wenn man für die anstehenden Schritte bereits Checklisten und Pläne vorhält. Für die Schadenskategorie negative Außenwirkung sollte man bereits vorgeschriebene Pressemitteilungen parat haben. Eine abgestimmte Krisen-PR kann hier schlimmeres verhindern.


