In einer Gemeinsame Pressemitteilung des Justizministeriums Mecklenburg-Vorpommern und des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern werden wir über den Verlust eines USB-Sticks mit gespeicherten Kopien von Daten des Elektronischen Grundbuchs der Grundbuchämter Demmin und Ribnitz-Damgarten informiert, der sich bereits im März diesen Jahres ereignet hat.
Nach dem Lesen der Pressemitteilung frage ich mich, ob Herr Karsten Neumann wirklich der Landesbeauftragte für den Datenschutz ist, oder der Pressesprecher des Datenverarbeitungszentrums Mecklenburg-Vorpommern GmbH, bei dem sich der Vorfall ereignet hat?
“Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern wurde durch das Justizministerium unverzüglich von dem Verlust in Kenntnis gesetzt”, heißt es dort.
“Unverzüglich”? Ich finde vom 09. März bis zum 11. August sind zwei, drei Tage vergangen!
“Gemeinsam wurde das Verfahren geprüft und umgehend Maßnahmen veranlasst, um zukünftig ähnliche Vorfälle zu verhindern”
Was denn? In Zukunft keine Sticks mehr verlieren? Diese Aussage ist ja schon fast lächerlich! Ist es wohl erst jetzt bekannt geworden, dass man USB-Sticks verlieren kann und es Software gibt, mit der man Daten verschlüsseln kann? Die Herausgeber der Pressemitteilung sollten wohl eher fragen, wer für diese Schlamperei verantwortlich ist. Wenn an dem Verfahren etwas unsicher war, gilt es den Dienststellenleitern der Grundbuchämter bzw. dem Geschäftsführer klar zu sagen, dass er seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat und zu prüfen, ob bei den Dienststellenleitern ein Dienstvergehen vorliegt.
“Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass ein Unberechtigter mit Erfolg versucht, den in den Grundbüchern eingetragenen Text (Flurstücks- und Lagebezeichnungen, Name, Geburtsdaten und Belastungen) sichtbar zu machen, halten das Justizministerium und der Landesbeauftragte eine Information der betroffenen Grundstückseigentümer und Berechtigten für erforderlich.”
“Name, Geburtsdaten und Belastungen” – es ist nicht akzeptabel, mit welcher Leichtigkeit die Pressemitteilung des Landesbeauftragten über das Ausmaß des Datenverlusts hinweg geht. Der Kern des Vorfalls wird tatsächlich in Klammern eingesperrt!
“… eine Information der betroffenen Grundstückseigentümer und Berechtigten für erforderlich. Diese erfolgt durch eine Mitteilung im Amtlichen Anzeiger für Mecklenburg-Vorpommern sowie durch Aushang an den jeweiligen Gerichten am 10. August 2009.”
Und damit ist Herr Neumann einverstanden? Erinnert mich an die Mitteilung über den bevorstehenden Abriss der Erde durch die vogonische Bauflotte, zu Beginn von Douglas Adams Roman Per Anhalter durch die Galaxis.
Der letzte Absatz der Pressemitteilung beinhaltet die folgenden Wertungen:
“…mit Sicherheit ausgeschlossen … kein Zugriff … Damit ist der durch das Grundbuch gewährleistete gute Glauben nicht erschüttert…”
Na dann ist ja alles gut, Herr Neumann. Wofür eigentlich die Pressemitteilung? Ich bin mir jedenfalls nicht mehr ganz so sicher, ob Sie der richtige Mann für diesen Posten sind – ich bin einigermaßen fassungslos!