Seit Freitag ist die Archivseite der DEF CON 18 online. Neben den Präsentationen und Whitepapers finden sich dort auch das Programm und viele andere Dateien als pdf-Datei zum Download. In den nächsten Tagen wird die Seite um weitere Dokumente und die ersten Videos ergänzt werden.
Was meinen Sie, warum die Köpfe in dem Bild rechts so nette rote Kästchen um den Kopf haben? Genau, das sind Menschen, die von einem System getrackt werden. Den beiden mit dem Ausrufezeichen über dem Kopf ist nicht etwa gerade eine Ide gekommen – nein – die haben etwas ausgefressen. Vielleicht sind die mal Schwarzgefahren – auf der Aufnahme ist ja ein Bahnhof zu sehen.Und es gilt ja:
“Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht auch wenn er dann die Wahrheit spricht.”
Nach Angaben der Webseite Gizmodo.com hat die Stadt Leon in Mexiko ein solches System installiert (F-Secure berichtete). Es funktioniert mittels Iris-Scan und kann 50 Personen pro Minute und Scanner verarbeiten.
Fast hätte ich es vergessen: Alles zur Sicherheit der Bürger und zur Verbrechensbekämpfung.
Am 23. Februar hatte ich berichtet, wie man gegen Google Street View Widerspruch einreichen kann und einen Musterbrief bereitgestellt. Heute hat Google geantwortet:
“Wie angekündigt haben wir vor Kurzem eine Online-Funktion gestartet mit der Sie Ihr Haus bzw. Grundstück vor der Veröffentlichung in Street View durch uns unkenntlich machen lassen können.
Diese Funktion steht Ihnen jetzt unter http://www.google.de/streetview zur Verfügung.”
Folgt man dem Link, gelangt man auf die Streetview Informationsseite – Ein wenig Werbung, falls man es sich nochmal anders überlegen will. Alle anderen, die weiter von ihrem Widerspruch überzeugt sind, müssen auf Unkenntlichmachung beantragen klicken. Dort erfährt man unter Anderem, dass Street View zunächst für die folgenden Städte gestartet wird: Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal. In diesen Städten gilt eine Widerspruchsfrist bis zum 15.09.2010, 24:00 Uhr.
Mit einem Klick auf Weiter gelangt man auf eine Seite, auf der man mit Google Maps das Gebäude suchen soll und einige Angaben zum Haus machen soll, um eine Verwechslung auszuschließen.Wenn man das nicht will, bekommt man den folgenden Hinweis:
“Nähere Angaben helfen uns, das richtige Gebäude/Grundstück zu identifizieren. Ohne diese Angaben können wir Ihren Antrag unter Umständen nicht bearbeiten. Sind Sie sicher, dass Sie keine näheren Angaben machen wollen?”
Danach kommt man auf eine Seite, die Missbrauch vermeiden soll:
“Zur Vorbeugung von Missbrauch dieses Dienstes senden wir Ihnen per Post einen Brief zu, der einen Verifizierungscode enthält. Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, erhalten Sie (…) einen Link zu einer Website, auf der Sie den Verifizierungscode eingeben müssen.”
Für die oben genannten Städte muss dieser Verifizierungscode bis zum 06.10.2010 eingeben werden, für alle anderen Gebiete bis zum 31.12.2010.
Der Ablauf im Zeitraffer:
- ⟶ Widerspruchsmail (Februar 2010)
- ⟵ Bestätigungsmail (Februar 2010)
- ⟵ Hinweismail (heute)
- ⟶ Webanmeldung zum Widerspruch (heute)
- ⟵ Bestätigungsmail (heute)
- ⟵ Bestätigungsbrief (in den nächsten Tagen)
- ⟶ Verifizierungscode eingeben (bis zum 06.10.2010)
- ⟵ Bestätigungsmail (direkt danach)
- ⟵ Eventuelle Rückfragen per Mail (dazwischen)
- ⟶ Beantwortung der Rückfragen (dazwischen)
- ⟳ Bilder unkenntlich machen (bisher kein Termin)
- ⟳ Start von Google Street View
Hier sehen Sie die offizielle Datenschutzerklärung von Street View als Video. Da fühlt man sich doch wirklich ernst genommen in seinen Grundrechten. Man stelle sich mal vor, die Bundesregierung hätte damals bei der Volkszahlungsdebatte so ein Filmchen vor der Tagesschau ausgestrahlt – nicht auszudenken:
PS: Für all die, die es nicht glauben können: Das Video ist wirklich von Google! Auf jeden Fall passt es farblich ganz gut zum Blog, oder?
Heise Online berichtet, der Linux Distributor Canonical wolle eine Art Benutzer-Tracking einführen. Die Software sei auf Wunsch eines (nicht genannten) Hardware-Herstellers entwickelt worden, der Rechner mit vorinstalliertem Ubuntu ausliefere. Bisher wolle auch nur dieser Hersteller das Software-Paket nutzen. Sinn der Software sei es, zu ermitteln, wie viele der vorinstallierten Systeme tatsächlich genutzt würden.

