Schlechte Nachrichten für neugierige Nachbarn
Nach dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe dürfen Nachbarn mit ihren Überwachungskameras nicht zum Big Brother werden. Damit ist der Einsatz von Videokameras auf das eigene Grundstück begrenzt. Weder Nachbarn noch Mieter müssen sich zu viel Neugier gefallen lassen: Bereits der begründete Verdacht auf Observierung reicht aus. Mehr dazu berichtet die Frankfurter Rundschau.

