Entscheidender Schlag gegen den Terror: 203,93 Euro eingefroren

Berlin: (hib/HLE/ELA) Die Verordnung der Europäischen Union 2580/2001 mit einer Liste terroristischer Organisationen, die mit Finanzsanktionen belegt werden, ist in allen Teilen verbindlich und hat unmittelbare Geltung in jedem Mitgliedstaat der EU. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/388) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/323) mit und erläutert, dass auf dieser Liste aufgeführte Organisationen, Personen und Körperschaften gegen ihre Nennung klagen könnten. Nach Angaben der Bundesregierung sind im Bundesgebiet bisher die auf der EU-Liste aufgeführten Organisationen ”Volkskongress Kurdistans“, Revolutionäre Volksbefreiungspartei – Front“, ”International Sikh Youth Federation“, ”Liberation Tigers of Tamil Eelam“, ”HAMAS“ und bis zum Verbot ”Al Aqsa e.V.“ in Erscheinung getreten. Die Höhe der aufgrund von Vorschriften in der Verordnung eingefrorenen Gelder oder Vermögenswerte betrage 203,93 Euro. Es seien keine Ermittlungen gegen in Deutschland ansässige Firmen wegen geschäftlicher Beziehungen zu den auf der Liste stehenden Organisationen bekannt, teilt die Regierung weiter mit.

Ziemliches Glück, dass von diesem Geld kein Sprengstoff mehr gekauft werden kann. Link zur Veröffentlichung

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