Postbank: Kein Konzernprivileg beim Datenschutz
Der Betreiber des law-blogs und Rechtsanwalt Udo Vetter hat von der Postbank eine Antwort auf sein Auskunftsverlangen gemäß § 34 BDSG bekommen. Die Stiftung Warentest hatte zuvor berichtete, die Postbank hätte externen Finanzberatern Zugriff auf Kundenkonten gewährt.
“Die Postbank hat sich offensichtlich über die Rechtslage informiert und kommt nun zu dem Ergebnis, das Datenschutzgesetz sehe jede einzelne juristische oder natürliche Person als eigenständigen Adressaten an. Auf ein “Konzernprivileg”, gesteht die Bank nun ein, habe der Gesetzgeber bewusst verzichtet. Anfangs hatte die Postbank noch darauf verwiesen, ihre Vermögensberatung sei zwar eine eigenständige Firma, aber eben Teil des Postbankkonzerns. An einen Konzernteil dürften Kundendaten jedoch weitergegeben werden. Davon ist nun nicht mehr die Rede:
>Die Übermittlung personenbezogener Daten von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen eines Konzerns (auch) für deren Zwecke setzt somit immer voraus, dass … der Betroffene … vorher eingewilligt hat.<”

