Cookies bald genehmigungspflichtig
Im Richtlinienvorschlag 2007/0248/COD wurde Artikel 5 Abs. 3 so angepasst, dass die Browser-Einstellungen nicht mehr als Einverständniserklärung zur Speicherung von Cookies ausreichen. Der folgende Absatz war in einem früheren Entwurf noch enthalten:
“…nicht zuvor seine Einwilligung gegeben hat, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Browser-Einstellung eine vorherige Einwilligung darstellt…”
Ein ausführlicher Bericht findet sich im INTERNET-LAW-Blog.

