Cookies bald genehmigungspflichtig

Im Richtlinienvorschlag 2007/0248/COD wurde Artikel 5 Abs. 3 so angepasst, dass die Browser-Einstellungen nicht mehr als Einverständniserklärung zur Speicherung von Cookies ausreichen. Der folgende Absatz war in einem früheren Entwurf noch enthalten:

“…nicht zuvor seine Einwilligung gegeben hat, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Browser-Einstellung eine vorherige Einwilligung darstellt…”

Ein ausführlicher Bericht findet sich im INTERNET-LAW-Blog.

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