Bislang keine Online-Durchsuchungen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach einem Bericht der Tageszeitung erklärt, dass seit Inkrafttreten des BKA-Gesetzes im Januar keine einzige Online-Durchsuchung durchgeführt wurde. Es seien auch keine entsprechenden Anträge bei Gericht gestellt worden.

“In Zeiten der terroristischen Bedrohung halten wir die Online- Durchsuchung dennoch für ein unverzichtbares polizeiliches Instrument“, sagte ein BKA-Sprecher der Tageszeitung.

Mit dem im Januar 2009 in Kraft getretenen Gesetz bekam das BKA erstmals das Recht, private Computer heimlich auszuspähen.

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