BDSG-Novellen verabschiedet

Am 10. Juli hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle II verabschiedet. Neu gestaltet wurden die Zulässigkeit der personalisierten Werbung, der Beschäftigtendatenschutz und die Auftragsdatenverarbeitung. Neu im Gesetz sind die Themen Informationspflicht bei Datenschutzpannen, erweiterte Kompetenzen für Aufsichtsbehörden und eine Stärkung des BDSB durch Kündigungsschutz. Die Regelungen treten ab 1. September 2009 in Kraft. Für die personalisierte Werbung gibt es eine Übergangsfrist.

Bereits am 12. Juni 2009 hat der Bundesrat die sogenannte BDSG-Novelle I verabschiedet.  Die BDSG-Novelle I tritt am 1. April 2010 in Kraft. Ebenfalls verabschiedet ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie (BDSG-Novelle III).

Damit die übersicht nicht verlohren geht hat die GDD die verschiedenen Gesetzgebungsnovellen in einem Gesetzestext konsolidiert, der unter den folgenden Links zum Download bereitsteht:

BDSG-Gesetzestext mit Novellen I-III
Programm “Die Novellierung des Datenschutzrechts” BDSG-Novelle I und II

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